Rechtliches

Am 23.01.2026 hat das Bundesinnenministerium durch ein Schreiben an die anerkannten Schießsportverbände und die Waffenbehörden klargestellt, dass Waffenrechtliche Bedürfnisnachweise nicht mehr durch die angeschlossenen Kreisverbände bearbeitet werden dürfen. Daher sind entsprechende Anträge direkt an den Niedersächsischen Sportschützenverband zu richten.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: Niedersächsischer Sportschützenverband e.V. – Information Waffenrecht